Gesundheitsanweisungen und Anforderungen für Pilger:

Pflichtimpfungen:

  • 1.1 Corona-Virus (Covid-19)
  • Alle, die Hajj durchführen möchten, müssen eine Immunisierung mit in Saudi-Arabien zugelassenen Impfstoffen abschließen. Weitere Details finden Sie hier
  • 1.2 Neisseria Meningitidis - Meningokokken
  • Für alle, die Hajj durchführen oder sich zu jedem anderen Zweck in den Hajj-Bereichen aufhalten möchten, einschließlich Erwachsener und Kinder ab einem Alter von einem Jahr oder älter, ist die Vorlage eines gültigen Impfzertifikats erforderlich, das den Empfang des Quadrivalenten Meningitis-Impfstoffs (ACYW) für einen Zeitraum von nicht weniger als (10) Tagen vor dem Besuch der Hajj-Bereiche nachweist.
    Eine Impfung wird mit einem der folgenden Impfstoffe akzeptiert:
    • Der Quadrivalente (ACYW) Polysaccharidimpfstoff, sofern der Zeitraum seit Erhalt des Impfstoffs nicht mehr als (3) Jahre beträgt.
    • Quadrivalenter Konjugierter (ACYW) Impfstoff, sofern der Zeitraum seit Erhalt des Impfstoffs nicht mehr als (5) Jahre beträgt.
    • Wissenschaftliche Beweise zeigen, dass der konjugierte Impfstoff für Personen über 55 Jahren wirksam und sicher ist.
    • Die Gesundheitsbehörde im Land, aus dem der Pilger kommt, muss sicherstellen, dass er den Impfstoff zum angegebenen Zeitpunkt erhält und den Namen des verwendeten Impfstoffs sowie das Datum der Verabreichung im Impfzertifikat deutlich angibt. Beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats drei Jahre ab dem Datum der Impfung beträgt, wenn die Art des quadrivalenten Impfstoffs nicht im Impfzertifikat angegeben ist.
  • 1.3 Poliomyelitis - Kinderlähmung
  • Personen, die aus Ländern kommen, in denen wilder Poliovirus oder Impfvirus-Poliozirkuliert, müssen ein gültiges Impfzertifikat vorlegen, das nachweist, dass sie mindestens eine Dosis des bivalenten oralen Polio-Impfstoffs (Bopv) oder des inaktivierten Polio-Impfstoffs (IPV) innerhalb eines Zeitraums von nicht weniger als (4) Wochen und nicht mehr als (12) Monaten vor der Ankunft im Königreich erhalten haben.
  • 1.4 Gelbfieber
  • Alle Ankünfte über (9) Monate aus Ländern und Regionen, in denen Gelbfieber verbreitet ist, müssen ein gültiges Impfzertifikat vorlegen, das nachweist, dass sie den Gelbfieber-Impfstoff vor ihrer Ankunft im Königreich erhalten haben. Beachten Sie, dass das Gelbfieber-Impfzertifikat 10 Tage nach Erhalt des Impfstoffs gültig wird und seine Gültigkeit lebenslang anhält.

Empfohlene Impfungen:

1.1 Saisonale Grippe

  • Alle, die zum Hajj, zur Saisonarbeit oder aus anderen Gründen in die Hajj-Regionen kommen, wird empfohlen, sich mindestens 10 Tage vor ihrer Ankunft im Königreich gegen saisonale Grippe impfen zu lassen, insbesondere schwangere Frauen, Kinder unter 5 Jahren, ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen (wie Herzkrankheiten, Atemwegserkrankungen, Nierenerkrankungen, Stoffwechsel-, Nerven-, Leber- oder Blutsystemerkrankungen) sowie Personen mit immunsupprimierten Zuständen (wie HIV/AIDS, die Chemotherapie oder Steroide erhalten oder Tumoren haben).
  • Wir empfehlen allen Ländern, aus denen die Pilger kommen, ausreichende Mengen der neuesten Grippeimpfstoffe bereitzustellen. Für den diesjährigen Hajj wird der Impfstoff des südlichen Halbkreises verfügbar sein, und das Gesundheitsministerium empfiehlt allen Pilgern aus dem nördlichen Halbkreis oder aus Ländern, die den Impfstoff des nördlichen Halbkreises verwenden, den Impfstoff des südlichen Halbkreises mindestens 10 Tage vor dem Datum ihrer Ankunft im Königreich zu erhalten.